Bundespräsidentenwahl Österreich 2022

Am 9. Oktober 2022 findet in Österreich die Wahl des Bundespräsidenten statt.
Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der im Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß § 7 BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden.

Heinrich Staudinger – der neue Herausforderer

Vom Uni-Abbrecher zum Schuhverkäufer, Möbelerzeuger, Eigentümer & Chef von Gea / Waldviertler Werkstätten, „brennstoff“-Herausgeber, Medienstar, Hotelier und Unterstützer von Sozial- und Hilfsprojekten.

Am 16. August 2022 soll seine Kampagne für eine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober anlaufen, die erforderlichen 6.000 Unterstützungserklärungen können bis Anfang September gesammelt werden.

Quelle: noen.at

Webseite: Heinrich Staudinger

Hier finden Sie die Unterstützungserklärung für Heinrich Staudinger

Heinrich Staudinger Bundespräsidentenwahl Österreich 2022
Quelle: Wikipedia


Waldviertler Schuhfabrikant Staudinger will kandidieren

Der Waldviertler Schuhfabrikant Heini Staudinger will bei der Bundespräsidentschaftswahl antreten. Eine Website soll morgen, Sonntag, in der Früh online gehen, sagte Christine Bauer-Jelinek, die die Kampagne koordiniert, am Samstag auf APA-Anfrage. “Ob ich es werde, das ist nicht gewiss. Der Versuch ist aber fix”, sagte Staudinger, Chef von Gea und Waldviertler Werkstätten in Schrems (Bezirk Gmünd) in Niederösterreich, laut einem “NÖN”-Onlinebericht.

Staudinger muss die für eine Kandidatur am 9. Oktober nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen sammeln und den Wahlbehörden bis zum 2. September vorweisen. Der 69-jährige Unternehmer ist auch durch einen öffentlichen Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) für das eigene Geschäft und generell für private Finanzierungsmodelle (“Crowd Funding”) als “Schuhrebell” bekanntgeworden.

Quelle: WienerZeitung.at


„Waldviertler“- Schuhmacher Heini Staudinger tritt bei Präsidenten-Wahl an

Bei der letzten Wahl im Jahr 2016 war Heini Staudinger noch auf der Unterstützerliste von VdB. Jetzt tritt er als Kritiker des Covid-Regimes selber an und fordert den Technokraten und „Austro-Biden“ heraus.

Heini Staudinger, Schuhproduzent und Waldviertler „Wirtschaftsrebell“, unterstützte Van der Bellen im Jahr 2016 mit den Worten: „Einer, der seine Stimme der Natur und den Armen gibt.“ Wie so viele andere dürfte sich auch Staudinger eingestanden haben, sich geirrt zu haben. Denn der Alt-Öko und und entschiedener Kritiker des Covid-Regimes ist dieses Mal Herausforderer von VdB und nicht Unterstützer.

Im Jänner 2022 trat Staudinger an die Öffentlichkeit und gab bekannt „ungeimpft“ zu sein. Als Mitglied der Initiative „Zukunft-Jetzt“ (unter anderem mit Felix Gottwald), sei er auch auf vielen Demos unterwegs gewesen.

Damals sagte er zur „Heute“: „Die, die sich impfen lassen wollen, sollen sich impfen lassen. Dass aber alle gezwungen werden, ist eine schlimme Entwicklung.“ Durch die Covid-Politik seien Depression, Vereinsamung und Gesundheitsprobleme gefördert worden.

Quelle: tkp.at


Weitere Kandidaten (Stand: 13. August 2022)

Wolfgang Ottowitz		Parteilos
Hubert Thurnhofer		Parteilos
Dominik Wlazny (Marco Pogo)	Bierpartei
Rudolf Remigius Kleinschnitz	Parteilos
Martin Wabl			Parteilos
Thomas Schaurecker		Parteilos
Robert Marschall		Parteilos
Barbara Rieger			Parteilos
Johann Peter Schutte		Parteilos
Konstantin Haslauer		Parteilos
Alexander Van der Bellen	Die Grünen
David Packer			Bestes Österreich
Franz Josef Gollowitsch		Parteilos
Gerald Grosz			Parteilos
Michael Brunner			MFG
Gerhard Kuchta			Demokratische Alternative
Walter Rosenkranz		FPÖ
Tassilo Wallentin		Parteilos
Heinrich Staudinger		Parteilos

Otto von Habsburg über Vladimir Putin – Vorträge aus den Jahren 2003 und 2005

… es kam total überraschend…

…Niemand wusste es…

…das war nicht vorhersehbar…

Otto von Habsburg warnte in seinen Vorträgen schon Anfang der 2000er Jahre vor dem “kommenden mächtigen Mann, der Europa bedrohen wird”


Youtube Video, Youtube

Otto von Habsburg: Otto von Habsburg, in Österreich amtlich Otto Habsburg-Lothringen, meist kurz Otto Habsburg (* 20. November 1912 in Reichenau an der Rax, Niederösterreich; † 4. Juli 2011 in Pöcking, Bayern), war der älteste Sohn von Karl I., dem letzten Kaiser von Österreich und König von Ungarn und seiner Frau Zita und somit von 1916 bis 1918 letzter Kronprinz von Österreich-Ungarn.
Wikipedia: Otto von Habsburg

Vladimir Putin: Wladimir Wladimirowitsch Putin ist ein russischer Politiker und seit dem 7. Mai 2000 Präsident der Russischen Föderation.
Wikipedia: Wladimir Wladimirowitsch Putin

Anfrage des Verfassungsgerichts an das Gesundheitsministerium

report24.news
Verfassungsgericht fragt Minister nach echten Zahlen und Evidenzen der Pandemie

Am 26. Jänner zeichnete Verfassungsrichter Dr. Hauer eine Anfrage an das Gesundheitsministerium unter dem grünen Wolfgang Mückstein. Auf fünf Seiten hinterfragt das Verfassungsgericht die Zahlen, Zählweisen und Evidenzen der so genannten Pandemie. Sollte sich das Schreiben als authentisch herausstellen (woran Zweifel kursieren, das digitale Zertifikat dürfte aber echt sein), dürfte die Bundesregierung mit ihrem Pandemie-Narrativ jetzt schwer ins Rudern geraten.

weiterlesen auf https://report24.news/verfassungsgericht…

Download PDF: Anfrage des Verfassungsgerichts an das Gesundheitsministerium
Quelle: https://report24.news


Die Signaturprüfung dieses Dokuments auf der Webseite http://www.signaturpruefung.gv.at/ ergibt:

Signatur/Siegel: Die Überprüfung des Werts der Signatur bzw. des Siegels konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Zertifikat: Eine formal korrekte Zertifikatskette vom Signatur/Siegel-Zertifikat zu einem vertrauenswürdigen Wurzelzertifikat konnte konstruiert werden. Jedes Zertifikat dieser Kette ist zum in der Anfrage angegebenen Prüfzeitpunkt gültig.

Das Zertifikat erfüllt die technischen Voraussetzungen für eine Amtssignatur.
(Kompletter Bericht der Signatur-Pruefung RTR)


Hier einige Ausschnitte dieses Dokuments:

In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforderung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar
2022 folgende Auskünfte zu erteilen:

Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die
in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die “an oder mit” SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiters ersucht der Verfassungsgerichtshof – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen

Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf
Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im
Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In
Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter
und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516
Prozent zu liegen…

Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw.
den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?…

Unterfertigt ist das Dokument mit:

Wien, am 26. Jänner 2022
Vom Verfassungsgerichtshof:
Dr. HAUER

Wir halten ausdrücklich fest, dass wir nicht behaupten, dass es sich um ein echtes Dokument handelt – auch wenn vieles dafür spricht – es empfiehlt sich jedenfalls, das vollständige Dokument (siehe oben) zu lesen. Selbst wenn das Dokument eine Fälschung sein sollte, ist es jedenfalls eine sehr gute Zusammenstellung aller Fragen, die sich jeder Österreicher (egal, ob für oder gegen eine Covid Impfung / für oder gegen eine Impfpflicht) stellen sollte.


Ergänzung, auch der ORF berichtet nun:

“Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Maßnahmen”

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen. In erster Linie wollen die Höchstrichterinnen und -richter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2-G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“.

Bis 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie dessen Rechtsvertreter ergingen. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und 2-G- bzw. 3-G-Regel zur Folge hatten.

weiterlesen auf: orf.at/stories/3245589


Der ORF scheint die Echtheit des Schreibens nicht anzuzweifeln.
Wir sind uns immer noch etwas unsicher… Wenn das Schreiben zweifelsfrei echt ist, stellt sich die Frage:

Warum berichten nicht viel mehr (ja, alle) Medien darüber?

Es ist doch eine Sensation, wenn eine der höchsten Institutionen des Landes nun endlich genau die richtigen Fragen stellt!
Fragen, wegen derer andere als …. …. abgestempelt wurden… und die man sich ja fast nicht mehr zu stellen traute…


Auch die Salzburger Nachrichten berichten nun darüber:

Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Coronamaßnahmen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Coronamaßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

weiterlesen auf: www.sn.at/../gesundheitsressort-erhielt-vfgh-fragen-zu-coronamassnahmen


Auch die Presse hat diese VfGH Fragen nun thematisiert:

VfGH stellt Fragen an Gesundheitsressort

Die Höchstrichter wollen wissen, ob die Corona-Maßnahmen der Regierung gerechtfertigt waren, der Lockdown etwa oder die 2-G-Regel. Mücksteins Ministerium hat bis zum 18. Februar Zeit für die Beantwortung.

weiterlesen auf: diepresse.com/../vfgh-stellt-fragen-an-gesundheitsressort


Und auch der Standard…

Verfassungsgerichtshof prüft Corona-Maßnahmen
Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium soll klären, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

weiterlesen auf: www.derstandard.at/../verfassungsgerichtshof-prueftcoronamassnahmen