Frischfleisch bei SPAR: Garantiert 100 % österreichische Qualität

Frischfleisch bei SPAR: Garantiert 100 % österreichische Qualität bei Rind, Schwein und Kalb:

SPAR garantiert kompromisslose österreichische Qualitätsstandards

SPAR bekennt sich zu heimischen Rinderbauern
SPAR bekennt sich zu heimischen Rinderbauern © SPAR/Johannes Brunnbauer
Langjährige, vertrauensvolle Partnerschaft mit der heimischen Landwirtschaft: SPAR setzt bei Rindfleisch auf Betriebe wie jenen der Familie Kreuzer aus Krottendorf (NÖ).

SPAR unterstützt grundsätzlich den freien Handel, steht aber fest zu höchsten Lebensmittelstandards und regionaler Herkunft. Im Kontext des kürzlich verabschiedeten MERCOSUR-Abkommens bekräftigt SPAR-Vorstand Markus Kaser die Position des Unternehmens: Bei der Qualität, Sicherheit und Herkunft von Lebensmitteln gibt es keine Kompromisse.

Als regionaler Nahversorger setzt SPAR traditionell auf heimische Produkte und nimmt seine Verantwortung gegenüber Verbraucher:innen und Erzeuger:innen sehr ernst.

„Freihandel ist essenziell, darf aber niemals die Qualität oder Sicherheit unserer Lebensmittel gefährden. SPAR steht fest zur österreichischen Landwirtschaft und deren hohen Standards – besonders beim Rindfleisch“, betont SPAR-Vorstand Markus Kaser.

SPAR als verlässlicher Partner der österreichischen Landwirtschaft

Bei Lebensmitteln ist besondere Sorgfalt unerlässlich. SPAR verfolgt hier eine klare Strategie und wird auch künftig bei Frischfleisch (Rind, Schwein, Kalb) ausschließlich auf heimische Produkte setzen. Das Unternehmen hat beispielsweise noch nie südamerikanisches Rindfleisch angeboten und wird dies auch zukünftig nicht tun. Das Frischfleisch-Sortiment bleibt zu 100 Prozent österreichisch. Diese Entscheidung festigt die langjährige Zusammenarbeit mit der heimischen Landwirtschaft. SPAR unterstützt bewusst österreichische Landwirt:innen und gewährleistet kurze Transportwege, nachvollziehbare Herkunft und höchste Standards in der gesamten Wertschöpfungskette. Darauf können SPAR-Kund:innen vertrauen. Denn für SPAR sind hochwertige Lebensmittel und eine starke regionale Landwirtschaft untrennbar verbunden.

„SPAR ist überzeugt: Erstklassige Lebensmittel entstehen dort, wo Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt gelebt wird – und das ist für uns primär in der österreichischen Landwirtschaft der Fall“, erklärt SPAR-Vorstand Markus Kaser.

SPAR Österreich ist ein zu 100 % privates österreichisches Familienunternehmen und fungiert als mitteleuropäischer Handelskonzern. Seit 2020 ist das Unternehmen der Marktführer im österreichischen Lebensmittelhandel.

Hier sind die wichtigsten Fakten (Stand 2024/2025):
  1. Kennzahlen & Struktur (Gruppe)
    Gesamtumsatz (2024): ca. 21,4 Mrd. Euro (Wachstum von +4,5 %).
    Mitarbeiter: Fast 94.000 in der gesamten Gruppe (davon ca. 52.000 in Österreich). SPAR ist damit der größte private Arbeitgeber des Landes.
    Länder: Neben Österreich ist die Gruppe in Norditalien, Slowenien, Ungarn, Kroatien und über Shopping-Center auch in Tschechien tätig.
    Zentrale: Der Hauptsitz befindet sich in Salzburg.
  2. Die drei Geschäftsfelder
    SPAR ist breiter aufgestellt als nur im Supermarkt-Bereich:
    Lebensmittelhandel: Kernmarken sind SPAR, EUROSPAR, INTERSPAR und Maximarkt. Ein Besonderes Merkmal ist die Kooperation mit rund 665 selbstständigen SPAR-Kaufleuten.
    Sportfachhandel: Über die Tochtergesellschaft Hervis (in mehreren Ländern vertreten).
    Shopping-Center: Die Tochter SES (SPAR European Shopping Centers) betreibt rund 31 Standorte (z. B. den Europark in Salzburg oder das G3 in Gerasdorf).
  3. Aktuelle Entwicklungen & Trends
    Marktführerschaft: In Österreich hält SPAR einen Marktanteil von ca. 36,1 %.
    Eigenmarken: Diese machen fast 45 % des Food-Umsatzes aus (z. B. S-BUDGET, SPAR Naturpur, SPAR Premium).
    Digitalisierung: Massive Investitionen in elektronische Regaletiketten und den Ausbau von Online-Shops (insbesondere INTERSPAR Weinwelt und Lebensmittel-Onlineshop in Ballungsräumen).
    Investitionen: 2025 wurden rund 900 Millionen Euro für die Modernisierung von Märkten und Logistik ausgegeben.
  4. Besonderheiten
    Unabhängigkeit: SPAR Österreich agiert unternehmensrechtlich völlig unabhängig von „SPAR International“ (Sitz in den Niederlanden), nutzt aber die Markenrechte.
    Regionalität: Das Unternehmen legt großen Wert auf lokale Produkte und arbeitet mit über 2.000 regionalen Erzeugern zusammen.

Österreich hat bei der Käse-WM triumphiert!

Österreich hat bei der Käse-WM triumphiert!
Herzlichen Glückwunsch!

Käseplatte
Wir haben einen Grund zum Feiern! Bei der Käse-Weltmeisterschaft hat Österreich unglaubliche 97 Medaillen gewonnen. Das ist wirklich beeindruckend, wenn man bedenkt, dass 5.244 Käsesorten aus mehr als 40 Ländern teilgenommen haben.

Trotz seiner geringen Größe hat unser Land bei der Käse Weltmeisterschaft 2025 die großen Kulinarik-Nationen wie Frankreich, Italien und Spanien herausgefordert. Besonders stolz sind wir auf die drei Supergold-Medaillen für österreichische Käsereien. Dabei sticht Kärnten besonders hervor – die Käsemanufaktur Malko in Obervellach wurde gleich dreifacher Gold-Weltmeister! Der „Venediger-Taler,“ der „Felsentaler“ und der „Glockern-Taler“ erhielten alle Supergold.

Diese prestigeträchtige Veranstaltung gilt seit 1988 als weltgrößtes Event zum Thema Käse. Eine Jury aus 265 internationalen Käseexperten sorgte für eine faire Bewertung all dieser Köstlichkeiten. Kein Wunder, dass Österreich seinen Ruf als „Feinkostladen Europas“ mehr als bestätigt hat!

Österreich gewinnt 97 Auszeichnungen bei der Käse-WM 2025

Bei der 37. Ausgabe der Käse-Weltmeisterschaft 2025 in Bern hat Österreich einen historischen Erfolg erzielt. Acht österreichische Milchverarbeiter nahmen mit insgesamt 97 Käsesorten an diesem prestigeträchtigen Wettbewerb teil. Das Ergebnis war herausragend: Österreich gewann so viele Medaillen wie noch nie zuvor – insgesamt 15, davon drei Gold-, fünf Silber- und sieben Bronzemedaillen.

In der Gesamtwertung sicherte sich Österreich den dritten Platz hinter den erstplatzierten USA sowie der Schweiz und den Niederlanden, die sich gemeinsam den zweiten Platz teilten. Dies ist ein bemerkenswerter Erfolg für ein vergleichsweise kleines Land.

Die diesjährige Käse-Weltmeisterschaft stellte einen neuen Rekord auf. Erstmals fand der Wettbewerb in der Schweiz statt und verzeichnete über 5.200 Einreichungen aus 46 Ländern. Besonders bemerkenswert: Erstmals waren auch Teilnehmer aus Afghanistan und Panama dabei.

Eine hochkarätige Jury, bestehend aus 265 internationalen Käseexperten, bewertete die eingereichten Köstlichkeiten. Die Bewertung war äußerst anspruchsvoll – jeder Juror musste innerhalb weniger Stunden mindestens 40 verschiedene Käsesorten verkosten.

Dieser Erfolg unterstreicht die hervorragende Qualität österreichischer Käseproduktion und festigt unseren Ruf als erstklassiges Käseland.

Käse zur Jause

Käsereien aus Österreich holten Supergold, Gold und Silber

Die österreichischen Käsereien haben bei der Käse-Weltmeisterschaft 2025 hervorragende Ergebnisse erzielt. Besonders beeindruckend waren die drei Supergold-Auszeichnungen, die höchste Ehrung des Wettbewerbs. Diese gingen an den „Alma Vorarlberger Bergkäse g.U.“, den „Vorarlberger Bergkäse g.U. der Dorfsennerei Schlins-Röns“ sowie an den „Bergkäse mild“.

Hinweis: „g.U.“ steht für geschützte Ursprungsbezeichnung und ist ein EU-Siegel, das garantiert, dass der Käse aus einer bestimmten geografischen Region stammt und nach traditionellen Methoden hergestellt wurde

Auch die Obersteirische Molkerei glänzte mit ihrem Weinkäse, der ebenfalls Supergold erhielt. Zudem sammelte das Unternehmen insgesamt drei Goldmedaillen. Gleichauf mit drei Goldmedaillen lag die Vorarlbergmilch.

Die Almenland Stollenkäse GmbH aus dem steirischen Passail sicherte sich gleich sechs Medaillen, darunter zwei Goldauszeichnungen für ihre im Silberbergwerkstollen gereiften Käsespezialitäten.

Berglandmilch erwies sich als besonders erfolgreicher Teilnehmer mit insgesamt 17 ausgezeichneten Produkten der Marken Schärdinger und Tirol Milch. Darunter befanden sich zwei Goldmedaillen für den „Tirol Milch Tiroler Felsenkeller“ und den „Tirol Milch Tiroler Bergkäse g.U.“.

In der Silberkategorie waren die österreichischen Käsereien ebenfalls stark vertreten mit insgesamt 44 Auszeichnungen. Allein Berglandmilch holte zehn Silbermedaillen. Auch bei Bronze zeigten die heimischen Produzenten ihr Können mit zahlreichen Auszeichnungen.

Diese beeindruckende Medaillensammlung unterstreicht die außergewöhnliche Qualität und die handwerkliche Tradition der österreichischen Käseherstellung.

World Cheese Awards: Bedeutung, Bewertung und Geschichte

Die World Cheese Awards gelten als weltgrößter Käseevent und zählen zu den angesehensten Wettbewerben in der internationalen Käsewelt. Gegründet 1988 vom britischen Gourmet-Verlag „The Guild of Fine Food„, hat sich der Wettbewerb als global anerkanntes kulinarisches Ereignis etabliert.

Bei der diesjährigen Veranstaltung wurden beeindruckende 5.244 Käsesorten aus 46 Ländern eingereicht. Eine 265-köpfige internationale Jury, bestehend aus führenden Käseexperten wie Köchen, Einkäufern, Verkäufern, Journalisten und Creators, bewertete die Produkte.

Der Bewertungsprozess ist äußerst strukturiert: Zunächst arbeiten die Juroren in Zweier- oder Dreierteams und prüfen jeden Käse auf Aussehen der Rinde, Textur, Aroma und Geschmack. Dabei werden besonders für Geschmack und Mundgefühl die meisten Punkte vergeben.

Nach dieser ersten Runde nominiert jedes Team seinen besten Käse als „Super Gold“-Gewinner. Anschließend wählt eine 14-köpfige Superjury aus diesen Super-Gold-Käsen ihre persönlichen Favoriten für das Finale. In einem dramatischen Showdown vor Livepublikum werden die Finalisten erneut verkostet und mit Punkten zwischen 1 und 7 bewertet. Der Käse mit der höchsten Punktzahl wird schließlich zum „World Champion Cheese“ gekürt.

Neben den Hauptkategorien (Bronze, Silber, Gold, Super Gold) gibt es auch Spezialauszeichnungen wie „Best Artisan Cheese“ oder „Best Raw Milk Cheese“.

Schlussfolgerung

Alles in allem hat Österreich bei der Käse-Weltmeisterschaft 2025 einen triumphalen Erfolg erzielt. Unser kleines Land hat mit 97 Medaillen gezeigt, dass wir in der Welt des Käses ganz vorne mitspielen. Besonders bemerkenswert sind die drei Supergold-Auszeichnungen, die höchste Ehrung des Wettbewerbs. Die Käsemanufaktur Malko aus Kärnten hat mit ihren drei Weltmeistertiteln für den „Venediger-Taler,“ den „Felsentaler“ und den „Glockern-Taler“ Geschichte geschrieben.

Zweifellos war die Konkurrenz dieses Jahr stärker denn je. Mit über 5.200 Käsesorten aus 46 Ländern mussten sich unsere heimischen Produzenten gegen die besten der Welt durchsetzen. Dennoch hat Österreich den dritten Platz in der Gesamtwertung erreicht – hinter den USA und den zweitplatzierten Schweiz und Niederlanden.

Was diesen Erfolg noch wertvoller macht, ist die Tatsache, dass zahlreiche Käsereien aus verschiedenen Bundesländern ausgezeichnet wurden. Von der Obersteirischen Molkerei über die Vorarlbergmilch bis hin zur Almenland Stollenkäse GmbH – sie alle haben mit ihrem handwerklichen Können überzeugt.

Abschließend können wir mit Stolz sagen: Österreich hat seinen Ruf als „Feinkostladen Europas“ mehr als bestätigt. Unsere Tradition der Käseherstellung, gepaart mit Innovation und höchsten Qualitätsstandards, macht uns zu einem der führenden Käseländer weltweit. Darauf dürfen wir wirklich stolz sein!

FAQs

Q1. Wie hat Österreich bei der Käse-Weltmeisterschaft 2025 abgeschnitten?
Österreich erzielte einen historischen Erfolg mit insgesamt 97 Medaillen, darunter 15 Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze. Das Land belegte den dritten Platz in der Gesamtwertung.

Q2. Welche österreichische Käserei war besonders erfolgreich?
Die Käsemanufaktur Malko aus Kärnten zeichnete sich besonders aus. Sie gewann drei Supergold-Medaillen für ihre Käsesorten „Venediger-Taler“, „Felsentaler“ und „Glockern-Taler“.

Q3. Wie viele Käsesorten wurden bei der Weltmeisterschaft bewertet?
Bei der Käse-Weltmeisterschaft 2025 wurden insgesamt 5.244 Käsesorten aus 46 verschiedenen Ländern eingereicht und bewertet.

Q4. Wie läuft der Bewertungsprozess bei den World Cheese Awards ab?
Die Juroren arbeiten in Teams und bewerten jeden Käse nach Aussehen, Textur, Aroma und Geschmack. Die besten Käse werden als „Super Gold“ nominiert und von einer Superjury für das Finale ausgewählt.

Q5. Welche Bedeutung hat dieser Erfolg für die österreichische Käseindustrie?
Der Erfolg unterstreicht die hervorragende Qualität der österreichischen Käseproduktion und festigt den Ruf Österreichs als erstklassiges Käseland auf internationaler Ebene.

🧀 Österreichischer Käse – Prämiert
Übersicht der Firmen mit ihren Käsesorten

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Links:

World Cheese Awards

Gourmet-Verlag „The Guild of Fine Food

Youtube: Switzerland Cheese

AMA Ratgeber: Käse (Fakten & Wissenswertes über Österreichs Käsevielfalt)

 

 

Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen

Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen gegen Falschparker

Besitzstörungsklage

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich informellen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte wird keine Haftung übernommen.

Haben Sie schon einmal von einer Besitzstörungsklage gehört? In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger plötzlich mit solchen Klagen konfrontiert, die sehr oft nur der Abzocke dienten. Besonders in der Steiermark flatterten Strafen über mehrere Hundert Euro ins Haus, nachdem Menschen auf scheinbar leeren und unbenutzten Parkplätzen umgedreht hatten.

Die besitzstörungsklage kosten betrugen häufig 400€ und sogar mehr. Ein Betrag, der viele Menschen sehr verunsichert hat. Bei vielen der betroffenen (privaten) Flächen wurden extra Kameras installiert, die die Fahrzeuge filmten, die nur für wenige Minuten zum Ein- oder Aussteigen anhielten. Danach erhielten die Fahrzeughalter Abmahnschreiben mit der Aufforderung, 399 Euro zu zahlen, um eine Klage abzuwenden. Diese Unsicherheit führte dazu, dass wohl die meisten der Betroffenen die Forderungen bezahlten, weil es ihnen als wirtschaftlich sinnvollere Lösung erschien. Wenn man nicht  eine ensprechende Rechtschutzversicherung hat – welche solche Fälle auch abdeckt(!) – kann der eigene Rechtsanwalt sehr schnell wesentlich teurer werden, als der ursprünglich geforderte Betrag.
(Laut meinen laienhaften Wissen, benötigt man einen Amwalt, um eine einmal eingbrachte Klage beantworten zu können).

Wir haben lange auf eine Lösung dieses Problems gewartet. Laut Arbeiterkammer und SPÖ haben sich diese Klagsdrohungen zu einer regelrechten Geschäftemacherei entwickelt. Deshalb hat der Bundestag nun ein neues Gesetz beschlossen, das dieser Abzocke endlich ein Ende setzen soll.

Bundestag beschließt Gesetz gegen Besitzstörungs-Abzocke

Der Bundestag hat endlich gehandelt! Am 18. November 2025 beschloss die Bundesregierung ein Gesetz, das dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen ein Ende setzen soll. Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine neue Sonderbemessungsgrundlage senkt den Anwaltstarif drastisch von etwa 400 auf nur noch rund 100 Euro.
  • Die Gerichtsgebühren werden ebenfalls reduziert: auf 70 Euro für Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird.
  • Erstmals wird bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht, was bisher ausdrücklich ausgeschlossen war.

„Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer. Bei legitimen Besitzstörungsklagen bleibt allerdings alles beim Alten.

Der ÖAMTC begrüßt die Reform: „Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen“, so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Durch die Kostensenkung wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld hohe Forderungen zu stellen. Dadurch sinkt die Gesamtkostenbelastung von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro.

Wie das Gesetz Besitzstörungsklagen bei Falschparken einschränkt

Das neue Gesetz senkt die finanziellen Hürden für Falschparker erheblich. Die bisherigen Besitzstörungsklage Kosten schreckten viele Betroffene ab, die lieber hohe Abmahngebühren zahlten als vor Gericht zu gehen. Durch eine spezielle Bemessungsgrundlage werden die Anwaltstarife nun auf nur noch rund 100 Euro reduziert.

Gleichzeitig sinken die Gerichtsgebühren deutlich: Auf 70 Euro bei Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird. Die Gesamtkosten für einen Betroffenen betragen damit künftig nur noch 177,76 Euro statt vorher rund 545 Euro.

Zudem ermöglicht das Gesetz erstmals den Rechtszug zum Obersten Gerichtshof bei Besitzstörungsstreitigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Bisher war dies ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Neuerung ist allerdings auf fünf Jahre befristet und gilt für Klagen zwischen 2026 und 2031.

Durch diese Änderungen wird es für spezialisierte Unternehmen unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen von bis zu 400 Euro zu verlangen. Somit können Autofahrer künftig gelassener reagieren, wenn sie abgemahnt werden – der Gang zum Gericht ist nun die kostengünstigere Alternative zur außergerichtlichen Einigung.

Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf Geschäftsmodelle ab, die systematisch Besitzstörungsklagen androhen und hohe Vorab-Zahlungen fordern.

Warum das Gesetz als Schutz vor Abmahnmissbrauch gilt

In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein regelrechtes juristisches Katz-und-Maus-Spiel um Besitzstörungsklagen. Einige Unternehmen haben daraus  scheinbar ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Zwischen 2013 und 2023 stieg die Zahl solcher Klagen bei Wiener Bezirksgerichten um beeindruckende 75 Prozent – von 1.657 auf 2.869 Fälle.

Das Problem: Mit Drohschreiben wurden Autofahrer systematisch zur Zahlung von etwa 400 Euro gedrängt. Tatsächlich lag in vielen Fällen überhaupt keine Besitzstörung vor. Dennoch zahlten viele Betroffene aus Angst vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren.

„Es darf nicht sein, dass Konsumenten durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen eingeschüchtert und mit hohen Kosten bedroht werden“, betont die Bundesregierung. Das neue Gesetz funktioniert hoffentlich als wirksamer Schutz, indem es dem Missbrauch die wirtschaftliche Grundlage entzieht.

Durch die Senkung der Anwaltstarifsätze auf circa 100 Euro wird das Geschäftsmodell wohl zu unattraktiv. „Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärt Justizministerin Sporrer.

Außerdem sorgt der mögliche Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof endlich für Rechtssicherheit. Dadurch können beispielsweise grundsätzliche Fragen geklärt werden – etwa ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Schlussfolgerung

Das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen stellt zweifellos einen wichtigen Meilenstein (nicht nur) für Autofahrer dar. Endlich kann man aufatmen, denn die systematische Abzocke durch überhöhte Forderungen bei minimalen Parkverstößen wird bald der Vergangenheit angehören.

Zusammenfassend bringt die Reform ab Januar 2026 deutliche Verbesserungen mit sich. Die Kosten sinken erheblich von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro. Dank der reduzierten Anwaltstarife und Gerichtsgebühren lohnt sich das bisherige Geschäftsmodell für die Abzocker nicht mehr.

Besonders bemerkenswert erscheint auch die Möglichkeit, erstmals bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Diese Neuerung sorgt für mehr Rechtssicherheit und hilft, grundsätzliche Fragen zu klären, beispielsweise ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Die Bundesregierung hat also tatsächlich auf die zahlreichen Beschwerden der Bürger reagiert. Das Gesetz schützt nun vor allem jene Menschen, die bisher aus Angst vor hohen Prozesskosten lieber bezahlt haben, obwohl sie sich eigentlich keiner Schuld bewusst waren.

Der ÖAMTC und andere Verkehrsverbände begrüßen die Reform verständlicherweise. Sie bietet nämlich nicht nur Schutz für einzelne Autofahrer, sondern setzt ein klares Zeichen gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken im gesamten Land.

Trotzdem sollten wir weiterhin respektvoll mit Privateigentum umgehen. Das Gesetz zielt nicht darauf ab, legitime Ansprüche von Grundstückseigentümern zu beschneiden, sondern verhindert lediglich den Missbrauch des Rechtssystems zur Abzocke.

Alles in allem markiert diese Gesetzesänderung das Ende einer Ära der Unsicherheit für Autofahrer. Ab 2026 können wir uns sicher sein: Wer sich kurz auf einen fremden Parkplatz verirrt, muss nicht mehr mit ruinösen Forderungen rechnen. Diese Rechtssicherheit war längst überfällig.

FAQs

Q1. Was ändert sich durch das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen?
Das neue Gesetz reduziert die Kosten für Besitzstörungsklagen erheblich. Die Anwaltstarife sinken von etwa 400 auf rund 100 Euro, und die Gerichtsgebühren werden auf 70 Euro bzw. 35 Euro gesenkt. Zudem wird der Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ermöglicht.

Q2. Ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das Gesetz gegen Besitzstörungsklagen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Q3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage nach der Gesetzesänderung?
Nach der Reform sinken die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage von etwa 545 Euro auf nur noch rund 180 Euro (ist zwar immer noch genug, aber sicher nicht genug für eventuell gierige Anwälte).

Q4. Können Mieter eine Besitzstörungsklage einreichen?
Ja, auch Mieter können eine Besitzstörungsklage einreichen. Der Besitz einer Sache oder Liegenschaft reicht aus, man muss nicht der Eigentümer sein.

Q5. Warum wurde dieses Gesetz eingeführt?
Das Gesetz, bzw. die Gesetzesänderung wurde eingeführt, um dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen entgegenzuwirken. In den letzten Jahren hatte sich daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, bei dem Autofahrer systematisch mit hohen Forderungen konfrontiert wurden, auch wenn oft keine tatsächliche Besitzstörung vorlag.

Bitte beachten Sie: Obwohl dieser Artikel auf sorgfältiger Recherche basiert, dient er ausschließlich der unverbindlichen Information über die neue Gesetzeslage. Er wurde nicht von einem Anwalt erstellt. Bei rechtlichen Fragestellungen oder im konkreten Fall des Falschparkens sollten Sie immer einen auf Verkehrs- oder Zivilrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Anwendung oder Auslegung der hier bereitgestellten Informationen.

Links:
ÖAMTC.at („Systematische Abzocke“)

SPÖ.at („Parkplatz-Abzocke“)

Beschlussprotokoll des 31. Ministerrates vom 18. November 2025

31. Ministerrat am 18. November 2025

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (PDF)

Erläuterungen zu 31/23 (PDF)