Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen

Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen gegen Falschparker

Besitzstörungsklage

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich informellen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte wird keine Haftung übernommen.

Haben Sie schon einmal von einer Besitzstörungsklage gehört? In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger plötzlich mit solchen Klagen konfrontiert, die sehr oft nur der Abzocke dienten. Besonders in der Steiermark flatterten Strafen über mehrere Hundert Euro ins Haus, nachdem Menschen auf scheinbar leeren und unbenutzten Parkplätzen umgedreht hatten.

Die besitzstörungsklage kosten betrugen häufig 400€ und sogar mehr. Ein Betrag, der viele Menschen sehr verunsichert hat. Bei vielen der betroffenen (privaten) Flächen wurden extra Kameras installiert, die die Fahrzeuge filmten, die nur für wenige Minuten zum Ein- oder Aussteigen anhielten. Danach erhielten die Fahrzeughalter Abmahnschreiben mit der Aufforderung, 399 Euro zu zahlen, um eine Klage abzuwenden. Diese Unsicherheit führte dazu, dass wohl die meisten der Betroffenen die Forderungen bezahlten, weil es ihnen als wirtschaftlich sinnvollere Lösung erschien. Wenn man nicht  eine ensprechende Rechtschutzversicherung hat – welche solche Fälle auch abdeckt(!) – kann der eigene Rechtsanwalt sehr schnell wesentlich teurer werden, als der ursprünglich geforderte Betrag.
(Laut meinen laienhaften Wissen, benötigt man einen Amwalt, um eine einmal eingbrachte Klage beantworten zu können).

Wir haben lange auf eine Lösung dieses Problems gewartet. Laut Arbeiterkammer und SPÖ haben sich diese Klagsdrohungen zu einer regelrechten Geschäftemacherei entwickelt. Deshalb hat der Bundestag nun ein neues Gesetz beschlossen, das dieser Abzocke endlich ein Ende setzen soll.

Bundestag beschließt Gesetz gegen Besitzstörungs-Abzocke

Der Bundestag hat endlich gehandelt! Am 18. November 2025 beschloss die Bundesregierung ein Gesetz, das dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen ein Ende setzen soll. Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine neue Sonderbemessungsgrundlage senkt den Anwaltstarif drastisch von etwa 400 auf nur noch rund 100 Euro.
  • Die Gerichtsgebühren werden ebenfalls reduziert: auf 70 Euro für Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird.
  • Erstmals wird bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht, was bisher ausdrücklich ausgeschlossen war.

„Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer. Bei legitimen Besitzstörungsklagen bleibt allerdings alles beim Alten.

Der ÖAMTC begrüßt die Reform: „Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen“, so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Durch die Kostensenkung wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld hohe Forderungen zu stellen. Dadurch sinkt die Gesamtkostenbelastung von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro.

Wie das Gesetz Besitzstörungsklagen bei Falschparken einschränkt

Das neue Gesetz senkt die finanziellen Hürden für Falschparker erheblich. Die bisherigen Besitzstörungsklage Kosten schreckten viele Betroffene ab, die lieber hohe Abmahngebühren zahlten als vor Gericht zu gehen. Durch eine spezielle Bemessungsgrundlage werden die Anwaltstarife nun auf nur noch rund 100 Euro reduziert.

Gleichzeitig sinken die Gerichtsgebühren deutlich: Auf 70 Euro bei Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird. Die Gesamtkosten für einen Betroffenen betragen damit künftig nur noch 177,76 Euro statt vorher rund 545 Euro.

Zudem ermöglicht das Gesetz erstmals den Rechtszug zum Obersten Gerichtshof bei Besitzstörungsstreitigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Bisher war dies ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Neuerung ist allerdings auf fünf Jahre befristet und gilt für Klagen zwischen 2026 und 2031.

Durch diese Änderungen wird es für spezialisierte Unternehmen unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen von bis zu 400 Euro zu verlangen. Somit können Autofahrer künftig gelassener reagieren, wenn sie abgemahnt werden – der Gang zum Gericht ist nun die kostengünstigere Alternative zur außergerichtlichen Einigung.

Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf Geschäftsmodelle ab, die systematisch Besitzstörungsklagen androhen und hohe Vorab-Zahlungen fordern.

Warum das Gesetz als Schutz vor Abmahnmissbrauch gilt

In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein regelrechtes juristisches Katz-und-Maus-Spiel um Besitzstörungsklagen. Einige Unternehmen haben daraus  scheinbar ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Zwischen 2013 und 2023 stieg die Zahl solcher Klagen bei Wiener Bezirksgerichten um beeindruckende 75 Prozent – von 1.657 auf 2.869 Fälle.

Das Problem: Mit Drohschreiben wurden Autofahrer systematisch zur Zahlung von etwa 400 Euro gedrängt. Tatsächlich lag in vielen Fällen überhaupt keine Besitzstörung vor. Dennoch zahlten viele Betroffene aus Angst vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren.

„Es darf nicht sein, dass Konsumenten durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen eingeschüchtert und mit hohen Kosten bedroht werden“, betont die Bundesregierung. Das neue Gesetz funktioniert hoffentlich als wirksamer Schutz, indem es dem Missbrauch die wirtschaftliche Grundlage entzieht.

Durch die Senkung der Anwaltstarifsätze auf circa 100 Euro wird das Geschäftsmodell wohl zu unattraktiv. „Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärt Justizministerin Sporrer.

Außerdem sorgt der mögliche Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof endlich für Rechtssicherheit. Dadurch können beispielsweise grundsätzliche Fragen geklärt werden – etwa ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Schlussfolgerung

Das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen stellt zweifellos einen wichtigen Meilenstein (nicht nur) für Autofahrer dar. Endlich kann man aufatmen, denn die systematische Abzocke durch überhöhte Forderungen bei minimalen Parkverstößen wird bald der Vergangenheit angehören.

Zusammenfassend bringt die Reform ab Januar 2026 deutliche Verbesserungen mit sich. Die Kosten sinken erheblich von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro. Dank der reduzierten Anwaltstarife und Gerichtsgebühren lohnt sich das bisherige Geschäftsmodell für die Abzocker nicht mehr.

Besonders bemerkenswert erscheint auch die Möglichkeit, erstmals bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Diese Neuerung sorgt für mehr Rechtssicherheit und hilft, grundsätzliche Fragen zu klären, beispielsweise ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Die Bundesregierung hat also tatsächlich auf die zahlreichen Beschwerden der Bürger reagiert. Das Gesetz schützt nun vor allem jene Menschen, die bisher aus Angst vor hohen Prozesskosten lieber bezahlt haben, obwohl sie sich eigentlich keiner Schuld bewusst waren.

Der ÖAMTC und andere Verkehrsverbände begrüßen die Reform verständlicherweise. Sie bietet nämlich nicht nur Schutz für einzelne Autofahrer, sondern setzt ein klares Zeichen gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken im gesamten Land.

Trotzdem sollten wir weiterhin respektvoll mit Privateigentum umgehen. Das Gesetz zielt nicht darauf ab, legitime Ansprüche von Grundstückseigentümern zu beschneiden, sondern verhindert lediglich den Missbrauch des Rechtssystems zur Abzocke.

Alles in allem markiert diese Gesetzesänderung das Ende einer Ära der Unsicherheit für Autofahrer. Ab 2026 können wir uns sicher sein: Wer sich kurz auf einen fremden Parkplatz verirrt, muss nicht mehr mit ruinösen Forderungen rechnen. Diese Rechtssicherheit war längst überfällig.

FAQs

Q1. Was ändert sich durch das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen?
Das neue Gesetz reduziert die Kosten für Besitzstörungsklagen erheblich. Die Anwaltstarife sinken von etwa 400 auf rund 100 Euro, und die Gerichtsgebühren werden auf 70 Euro bzw. 35 Euro gesenkt. Zudem wird der Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ermöglicht.

Q2. Ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das Gesetz gegen Besitzstörungsklagen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Q3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage nach der Gesetzesänderung?
Nach der Reform sinken die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage von etwa 545 Euro auf nur noch rund 180 Euro (ist zwar immer noch genug, aber sicher nicht genug für eventuell gierige Anwälte).

Q4. Können Mieter eine Besitzstörungsklage einreichen?
Ja, auch Mieter können eine Besitzstörungsklage einreichen. Der Besitz einer Sache oder Liegenschaft reicht aus, man muss nicht der Eigentümer sein.

Q5. Warum wurde dieses Gesetz eingeführt?
Das Gesetz, bzw. die Gesetzesänderung wurde eingeführt, um dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen entgegenzuwirken. In den letzten Jahren hatte sich daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, bei dem Autofahrer systematisch mit hohen Forderungen konfrontiert wurden, auch wenn oft keine tatsächliche Besitzstörung vorlag.

Bitte beachten Sie: Obwohl dieser Artikel auf sorgfältiger Recherche basiert, dient er ausschließlich der unverbindlichen Information über die neue Gesetzeslage. Er wurde nicht von einem Anwalt erstellt. Bei rechtlichen Fragestellungen oder im konkreten Fall des Falschparkens sollten Sie immer einen auf Verkehrs- oder Zivilrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Anwendung oder Auslegung der hier bereitgestellten Informationen.

Links:
ÖAMTC.at („Systematische Abzocke“)

SPÖ.at („Parkplatz-Abzocke“)

Beschlussprotokoll des 31. Ministerrates vom 18. November 2025

31. Ministerrat am 18. November 2025

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (PDF)

Erläuterungen zu 31/23 (PDF)

Corona Rechnungshofbilanz, April 2023

Kronen Zeitung, 4.4.2023
Corona war ein „Totalversagen auf allen Ebenen“
Corona war ein „Totalversagen auf allen Ebenen“

Quelle: krone.at/2972472

Weekend Magazin, 5.4.2023
RH-Bericht: Kickl sieht Versagen der Bundesregierung

Acht Prüfungen hat der Rechnungshof bereits zum Thema Corona veröffentlicht, einige weitere sind in Bearbeitung. Empfehlungen, die daraus hervorgehen, gibt es nun zum Pandemiemanagement und COVID-19-Hilfen sowie zu einem effektiven Kontrollsystem und einer krisenfesten Organisation.

Epidemiegesetz nicht mehr zeitgemäß
„Systematische Überförderung“
Transparenz bei Förderungen
Mangelnde IT-Sicherheit
NEOS: Förderungen „ziellos mit der Gießkanne“
FPÖ: Versagen der Bundesregierung

Quelle: weekend.at/…/rechnungshof-bericht-corona-fpoe

OE24.at, 5.4.2023
Rechnungshof zerlegt das Corona-Management


Video: oe24.at/…/rechnungshof-zerlegt-das-corona-management

Scharfe Kritik an Förderungen & COFAG
Von „beträchtlichem Überförderungspotential“ und „Interessenskonf likten bei der Besetzung der Organe“ ist unter anderem die Rede.

Quelle: oe24.at/…/rechnungshof-zerlegt-corona-management

Anfrage des Verfassungsgerichts an das Gesundheitsministerium

report24.news
Verfassungsgericht fragt Minister nach echten Zahlen und Evidenzen der Pandemie

Am 26. Jänner zeichnete Verfassungsrichter Dr. Hauer eine Anfrage an das Gesundheitsministerium unter dem grünen Wolfgang Mückstein. Auf fünf Seiten hinterfragt das Verfassungsgericht die Zahlen, Zählweisen und Evidenzen der so genannten Pandemie. Sollte sich das Schreiben als authentisch herausstellen (woran Zweifel kursieren, das digitale Zertifikat dürfte aber echt sein), dürfte die Bundesregierung mit ihrem Pandemie-Narrativ jetzt schwer ins Rudern geraten.

weiterlesen auf https://report24.news/verfassungsgericht…

Download PDF: Anfrage des Verfassungsgerichts an das Gesundheitsministerium
Quelle: https://report24.news


Die Signaturprüfung dieses Dokuments auf der Webseite http://www.signaturpruefung.gv.at/ ergibt:

Signatur/Siegel: Die Überprüfung des Werts der Signatur bzw. des Siegels konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Zertifikat: Eine formal korrekte Zertifikatskette vom Signatur/Siegel-Zertifikat zu einem vertrauenswürdigen Wurzelzertifikat konnte konstruiert werden. Jedes Zertifikat dieser Kette ist zum in der Anfrage angegebenen Prüfzeitpunkt gültig.

Das Zertifikat erfüllt die technischen Voraussetzungen für eine Amtssignatur.
(Kompletter Bericht der Signatur-Pruefung RTR)


Hier einige Ausschnitte dieses Dokuments:

In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforderung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar
2022 folgende Auskünfte zu erteilen:

Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die
in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit“ SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiters ersucht der Verfassungsgerichtshof – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen

Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf
Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im
Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In
Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter
und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516
Prozent zu liegen…

Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw.
den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?…

Unterfertigt ist das Dokument mit:

Wien, am 26. Jänner 2022
Vom Verfassungsgerichtshof:
Dr. HAUER

Wir halten ausdrücklich fest, dass wir nicht behaupten, dass es sich um ein echtes Dokument handelt – auch wenn vieles dafür spricht – es empfiehlt sich jedenfalls, das vollständige Dokument (siehe oben) zu lesen. Selbst wenn das Dokument eine Fälschung sein sollte, ist es jedenfalls eine sehr gute Zusammenstellung aller Fragen, die sich jeder Österreicher (egal, ob für oder gegen eine Covid Impfung / für oder gegen eine Impfpflicht) stellen sollte.


Ergänzung, auch der ORF berichtet nun:

„Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Maßnahmen“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen. In erster Linie wollen die Höchstrichterinnen und -richter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2-G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“.

Bis 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie dessen Rechtsvertreter ergingen. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und 2-G- bzw. 3-G-Regel zur Folge hatten.

weiterlesen auf: orf.at/stories/3245589


Der ORF scheint die Echtheit des Schreibens nicht anzuzweifeln.
Wir sind uns immer noch etwas unsicher… Wenn das Schreiben zweifelsfrei echt ist, stellt sich die Frage:

Warum berichten nicht viel mehr (ja, alle) Medien darüber?

Es ist doch eine Sensation, wenn eine der höchsten Institutionen des Landes nun endlich genau die richtigen Fragen stellt!
Fragen, wegen derer andere als …. …. abgestempelt wurden… und die man sich ja fast nicht mehr zu stellen traute…


Auch die Salzburger Nachrichten berichten nun darüber:

Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Coronamaßnahmen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Coronamaßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

weiterlesen auf: www.sn.at/../gesundheitsressort-erhielt-vfgh-fragen-zu-coronamassnahmen


Auch die Presse hat diese VfGH Fragen nun thematisiert:

VfGH stellt Fragen an Gesundheitsressort

Die Höchstrichter wollen wissen, ob die Corona-Maßnahmen der Regierung gerechtfertigt waren, der Lockdown etwa oder die 2-G-Regel. Mücksteins Ministerium hat bis zum 18. Februar Zeit für die Beantwortung.

weiterlesen auf: diepresse.com/../vfgh-stellt-fragen-an-gesundheitsressort


Und auch der Standard…

Verfassungsgerichtshof prüft Corona-Maßnahmen
Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium soll klären, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

weiterlesen auf: www.derstandard.at/../verfassungsgerichtshof-prueftcoronamassnahmen