Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen

Bundestag stoppt Abzocke bei Besitzstörungsklagen gegen Falschparker

Besitzstörungsklage

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich informellen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte wird keine Haftung übernommen.

Haben Sie schon einmal von einer Besitzstörungsklage gehört? In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger plötzlich mit solchen Klagen konfrontiert, die sehr oft nur der Abzocke dienten. Besonders in der Steiermark flatterten Strafen über mehrere Hundert Euro ins Haus, nachdem Menschen auf scheinbar leeren und unbenutzten Parkplätzen umgedreht hatten.

Die besitzstörungsklage kosten betrugen häufig 400€ und sogar mehr. Ein Betrag, der viele Menschen sehr verunsichert hat. Bei vielen der betroffenen (privaten) Flächen wurden extra Kameras installiert, die die Fahrzeuge filmten, die nur für wenige Minuten zum Ein- oder Aussteigen anhielten. Danach erhielten die Fahrzeughalter Abmahnschreiben mit der Aufforderung, 399 Euro zu zahlen, um eine Klage abzuwenden. Diese Unsicherheit führte dazu, dass wohl die meisten der Betroffenen die Forderungen bezahlten, weil es ihnen als wirtschaftlich sinnvollere Lösung erschien. Wenn man nicht  eine ensprechende Rechtschutzversicherung hat – welche solche Fälle auch abdeckt(!) – kann der eigene Rechtsanwalt sehr schnell wesentlich teurer werden, als der ursprünglich geforderte Betrag.
(Laut meinen laienhaften Wissen, benötigt man einen Amwalt, um eine einmal eingbrachte Klage beantworten zu können).

Wir haben lange auf eine Lösung dieses Problems gewartet. Laut Arbeiterkammer und SPÖ haben sich diese Klagsdrohungen zu einer regelrechten Geschäftemacherei entwickelt. Deshalb hat der Bundestag nun ein neues Gesetz beschlossen, das dieser Abzocke endlich ein Ende setzen soll.

Bundestag beschließt Gesetz gegen Besitzstörungs-Abzocke

Der Bundestag hat endlich gehandelt! Am 18. November 2025 beschloss die Bundesregierung ein Gesetz, das dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen ein Ende setzen soll. Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine neue Sonderbemessungsgrundlage senkt den Anwaltstarif drastisch von etwa 400 auf nur noch rund 100 Euro.
  • Die Gerichtsgebühren werden ebenfalls reduziert: auf 70 Euro für Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird.
  • Erstmals wird bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht, was bisher ausdrücklich ausgeschlossen war.

„Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer. Bei legitimen Besitzstörungsklagen bleibt allerdings alles beim Alten.

Der ÖAMTC begrüßt die Reform: „Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen“, so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Durch die Kostensenkung wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld hohe Forderungen zu stellen. Dadurch sinkt die Gesamtkostenbelastung von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro.

Wie das Gesetz Besitzstörungsklagen bei Falschparken einschränkt

Das neue Gesetz senkt die finanziellen Hürden für Falschparker erheblich. Die bisherigen Besitzstörungsklage Kosten schreckten viele Betroffene ab, die lieber hohe Abmahngebühren zahlten als vor Gericht zu gehen. Durch eine spezielle Bemessungsgrundlage werden die Anwaltstarife nun auf nur noch rund 100 Euro reduziert.

Gleichzeitig sinken die Gerichtsgebühren deutlich: Auf 70 Euro bei Verfahren, die in der ersten Verhandlung enden, und sogar auf nur 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung zurückgezogen wird. Die Gesamtkosten für einen Betroffenen betragen damit künftig nur noch 177,76 Euro statt vorher rund 545 Euro.

Zudem ermöglicht das Gesetz erstmals den Rechtszug zum Obersten Gerichtshof bei Besitzstörungsstreitigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Bisher war dies ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Neuerung ist allerdings auf fünf Jahre befristet und gilt für Klagen zwischen 2026 und 2031.

Durch diese Änderungen wird es für spezialisierte Unternehmen unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen von bis zu 400 Euro zu verlangen. Somit können Autofahrer künftig gelassener reagieren, wenn sie abgemahnt werden – der Gang zum Gericht ist nun die kostengünstigere Alternative zur außergerichtlichen Einigung.

Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf Geschäftsmodelle ab, die systematisch Besitzstörungsklagen androhen und hohe Vorab-Zahlungen fordern.

Warum das Gesetz als Schutz vor Abmahnmissbrauch gilt

In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein regelrechtes juristisches Katz-und-Maus-Spiel um Besitzstörungsklagen. Einige Unternehmen haben daraus  scheinbar ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Zwischen 2013 und 2023 stieg die Zahl solcher Klagen bei Wiener Bezirksgerichten um beeindruckende 75 Prozent – von 1.657 auf 2.869 Fälle.

Das Problem: Mit Drohschreiben wurden Autofahrer systematisch zur Zahlung von etwa 400 Euro gedrängt. Tatsächlich lag in vielen Fällen überhaupt keine Besitzstörung vor. Dennoch zahlten viele Betroffene aus Angst vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren.

„Es darf nicht sein, dass Konsumenten durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen eingeschüchtert und mit hohen Kosten bedroht werden“, betont die Bundesregierung. Das neue Gesetz funktioniert hoffentlich als wirksamer Schutz, indem es dem Missbrauch die wirtschaftliche Grundlage entzieht.

Durch die Senkung der Anwaltstarifsätze auf circa 100 Euro wird das Geschäftsmodell wohl zu unattraktiv. „Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit“, erklärt Justizministerin Sporrer.

Außerdem sorgt der mögliche Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof endlich für Rechtssicherheit. Dadurch können beispielsweise grundsätzliche Fragen geklärt werden – etwa ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Schlussfolgerung

Das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen stellt zweifellos einen wichtigen Meilenstein (nicht nur) für Autofahrer dar. Endlich kann man aufatmen, denn die systematische Abzocke durch überhöhte Forderungen bei minimalen Parkverstößen wird bald der Vergangenheit angehören.

Zusammenfassend bringt die Reform ab Januar 2026 deutliche Verbesserungen mit sich. Die Kosten sinken erheblich von etwa 545 Euro auf nur noch 177,76 Euro. Dank der reduzierten Anwaltstarife und Gerichtsgebühren lohnt sich das bisherige Geschäftsmodell für die Abzocker nicht mehr.

Besonders bemerkenswert erscheint auch die Möglichkeit, erstmals bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Diese Neuerung sorgt für mehr Rechtssicherheit und hilft, grundsätzliche Fragen zu klären, beispielsweise ob kurzes Wenden auf einem Privatparkplatz überhaupt eine Besitzstörung darstellt.

Die Bundesregierung hat also tatsächlich auf die zahlreichen Beschwerden der Bürger reagiert. Das Gesetz schützt nun vor allem jene Menschen, die bisher aus Angst vor hohen Prozesskosten lieber bezahlt haben, obwohl sie sich eigentlich keiner Schuld bewusst waren.

Der ÖAMTC und andere Verkehrsverbände begrüßen die Reform verständlicherweise. Sie bietet nämlich nicht nur Schutz für einzelne Autofahrer, sondern setzt ein klares Zeichen gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken im gesamten Land.

Trotzdem sollten wir weiterhin respektvoll mit Privateigentum umgehen. Das Gesetz zielt nicht darauf ab, legitime Ansprüche von Grundstückseigentümern zu beschneiden, sondern verhindert lediglich den Missbrauch des Rechtssystems zur Abzocke.

Alles in allem markiert diese Gesetzesänderung das Ende einer Ära der Unsicherheit für Autofahrer. Ab 2026 können wir uns sicher sein: Wer sich kurz auf einen fremden Parkplatz verirrt, muss nicht mehr mit ruinösen Forderungen rechnen. Diese Rechtssicherheit war längst überfällig.

FAQs

Q1. Was ändert sich durch das neue Gesetz gegen Besitzstörungsklagen?
Das neue Gesetz reduziert die Kosten für Besitzstörungsklagen erheblich. Die Anwaltstarife sinken von etwa 400 auf rund 100 Euro, und die Gerichtsgebühren werden auf 70 Euro bzw. 35 Euro gesenkt. Zudem wird der Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ermöglicht.

Q2. Ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das Gesetz gegen Besitzstörungsklagen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Q3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage nach der Gesetzesänderung?
Nach der Reform sinken die Gesamtkosten für eine Besitzstörungsklage von etwa 545 Euro auf nur noch rund 180 Euro (ist zwar immer noch genug, aber sicher nicht genug für eventuell gierige Anwälte).

Q4. Können Mieter eine Besitzstörungsklage einreichen?
Ja, auch Mieter können eine Besitzstörungsklage einreichen. Der Besitz einer Sache oder Liegenschaft reicht aus, man muss nicht der Eigentümer sein.

Q5. Warum wurde dieses Gesetz eingeführt?
Das Gesetz, bzw. die Gesetzesänderung wurde eingeführt, um dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen entgegenzuwirken. In den letzten Jahren hatte sich daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, bei dem Autofahrer systematisch mit hohen Forderungen konfrontiert wurden, auch wenn oft keine tatsächliche Besitzstörung vorlag.

Bitte beachten Sie: Obwohl dieser Artikel auf sorgfältiger Recherche basiert, dient er ausschließlich der unverbindlichen Information über die neue Gesetzeslage. Er wurde nicht von einem Anwalt erstellt. Bei rechtlichen Fragestellungen oder im konkreten Fall des Falschparkens sollten Sie immer einen auf Verkehrs- oder Zivilrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Anwendung oder Auslegung der hier bereitgestellten Informationen.

Links:
ÖAMTC.at („Systematische Abzocke“)

SPÖ.at („Parkplatz-Abzocke“)

Beschlussprotokoll des 31. Ministerrates vom 18. November 2025

31. Ministerrat am 18. November 2025

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (PDF)

Erläuterungen zu 31/23 (PDF)

Regulierungen für künstliche Intelligenz in der EU

Der AI Act: Eine Diskussion über neue KI-Gesetze in der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, eine bahnbrechende Gesetzgebung zu implementieren, die die weltweit erste ihrer Art sein wird – den AI Act. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und einen rechtlichen Rahmen für ihre Anwendung zu schaffen. In diesem Artikel gehen wir auf die Details dieses Gesetzesvorschlags ein und diskutieren seine potenziellen Auswirkungen.

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Künstliche Intelligenz: Eine kurze Einführung

Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, die die Fähigkeit von Maschinen widerspiegelt, menschenähnliche Eigenschaften wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Sie hat das Potenzial, viele Aspekte unserer Gesellschaft zu verändern, von der Art und Weise, wie wir arbeiten und lernen, bis hin zu unserer Interaktion mit der Welt um uns herum.

KI wird bereits in vielen Bereichen eingesetzt, von der Sprachsteuerung auf unseren Smartphones bis hin zu komplexen Algorithmen, die große Datenmengen analysieren und Muster erkennen, die für den menschlichen Verstand unsichtbar wären. Einige der bekanntesten Beispiele für künstliche Intelligenz sind ChatGPT, ein von Open AI entwickeltes Textgenerierungstool, und DALL-E, ein Bildgenerator, der auf der Grundlage von Textbeschreibungen Bilder erstellt.

Der AI Act: Ein Überblick

Der AI Act ist ein Gesetzesvorschlag der EU, der darauf abzielt, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung und Entwicklung von KI zu schaffen. Der Vorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz und legt Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen fest, die sich nach dem von der KI ausgehenden Risiko richten.

Der Gesetzesvorschlag unterteilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen, von Systemen mit „unzumutbarem Risiko“, die verboten werden sollen, bis hin zu Systemen mit „begrenztem Risiko“, für die minimale Transparenzanforderungen gelten sollen.

Unzumutbares Risiko: Verbotene KI-Anwendungen

Laut dem AI Act stellen bestimmte KI-Systeme ein unzumutbares Risiko dar und sollen daher verboten werden. Dazu gehören KI-Systeme, die als Bedrohung für Menschen gelten, wie etwa solche, die kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen fördern, oder solche, die zur Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen (so genanntes „soziales Scoring“) eingesetzt werden.

Hochrisiko-KI-Systeme: Besondere Anforderungen

KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte der Menschen darstellen, werden als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft. Diese Systeme müssen bestimmten Anforderungen genügen, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.

Zu den Hochrisiko-KI-Systemen gehören solche, die in bestimmten Produkten verwendet werden, die unter die Produktsicherheitsvorschriften der EU fallen, wie zum Beispiel Spielzeug, Luftfahrzeuge, Fahrzeuge, medizinische Geräte und Aufzüge.

Generative KI: Zusätzliche Transparenzanforderungen

Generative KI-Systeme, wie zum Beispiel ChatGPT, müssen gemäß dem AI Act zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung, dass der Inhalt von KI generiert wurde, und die Gestaltung des Modells, um zu verhindern, dass es illegale Inhalte erzeugt.

Begrenztes Risiko: Minimale Transparenzanforderungen

KI-Systeme, die ein begrenztes Risiko darstellen, sollten gemäß dem AI Act minimale Transparenzanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sollen es den Nutzern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Nutzer sollten darauf hingewiesen werden, wenn sie mit KI interagieren, insbesondere bei KI-Systemen, die Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren.

Innovation fördern, Rechte schützen

Der AI Act zielt darauf ab, sowohl Innovation als auch den Schutz der Rechte der Bürger zu fördern. Aus diesem Grund schlägt der Gesetzesvorschlag Ausnahmen für Forschungsaktivitäten und KI-Komponenten vor, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Bürger das Recht haben sollten, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen für Entscheidungen zu erhalten, die auf risikoreichen KI-Systemen basieren und ihre Rechte erheblich beeinträchtigen könnten.

Überwachung der Einhaltung des AI Act

Um die Einhaltung des AI Act zu überwachen, schlägt der Gesetzesvorschlag die Einrichtung einer EU-Behörde für künstliche Intelligenz vor. Diese Behörde wäre mit der Überwachung der Umsetzung des KI-Regelwerks betraut.

Nächste Schritte

Bevor die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes beginnen können, muss der Entwurf des Verhandlungsmandats vom gesamten Parlament gebilligt werden.
Die Abstimmung wird für die Sitzung vom 12. bis 15. Juni erwartet.

Schlussfolgerung

Der AI Act ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer regulierten Nutzung von KI in der EU. Der Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, sowohl Innovation als auch den Schutz der Grundrechte zu fördern und gleichzeitig das Risiko zu minimieren, das von KI-Systemen ausgeht. Es bleibt abzuwarten, wie der endgültige Text des Gesetzes aussehen wird und wie er in der Praxis umgesetzt wird. Was jedoch klar ist, ist, dass die Regulierung von KI ein wichtiges Thema für die nahe Zukunft ist und bleibt.

Wer schaltet auf Facebook Werbung?

Und… wie viel wird dafür pro Monat ausgegeben?

Seit einigen Jahren schon sind die Angaben, wer, wie viel Werbung auf Facebook schaltet öffentlich einsehbar und können auch von jedem jederzeit abgerufen werden.
Dies betrifft Anzeigen / bezahlte Werbung für Wahlwerbung und Werbeanzeigen zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen.

Im Meta Ad Library Report von Österreich (oder auch jedem anderen Land) kann man sich z.B. eine Liste aller Personen / Institutionen (also Facebook Seitenbetreiber) auflisten lassen, welche in einem bestimmten Zeitraum auf Facebook Werbung geschaltet haben. Also dafür bezahlt haben, dass Facebookbesucher deren Inhalte angezeigt bekommen.

TopListe der Werbeausgaben auf Facebook
TopListe der Werbeausgaben auf Facebook

Hier z.B. so eine Liste für den Zeitraum 15. März bis 13. April 2023:

Marlene Svazek FPÖ Salzburg €15,097
Herbert Kickl FPÖ €12,446
Karl Nehammer Volkspartei €9,716
Die Grünen Die Grünen €9,091
Greenpeace Österreich Greenpeace Österreich €8,927
Die GRÜNEN Salzburg Die GRÜNEN Salzburg €7,597
MFG Salzburg MFG Österreich €6,777
exxpress.at web eXXpress Medien Holding GmbH €6,519
UNICEF Österreich UNICEF Österreich €5,866
Industriellenvereinigung OÖ Industriellenvereinigung OÖ €5,520
Audi These ads ran without a disclaimer. €5,372
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft BML €5,000
MFG Österreich MFG Österreich €4,710
David Egger SPÖ Landesorganisation Salzburg €4,695

Im Meta Ad Library Report von Österreich lässt sich aber auch ganz gezielt nach Institutionen und Personen (Facebook Seitenbetreiber) suchen.
So ein Report sieht dann z.B. so aus:

Liste von Werbeausgaben auf Facebook
Liste von Werbeausgaben auf Facebook

Es ist ein Wahnsinn, wie viel Geld pro Monat – die obigen Grafiken betreffen ja nur einen Zeitraum von 30 Tagen – von einzelnen Seitenbetreibern ausgegeben werden. Und das nur auf Facebook….

Wenn einem die Details interessieren, klick man einfach auf den betreffenden Namen, z.B. Herbert Kickl und man bekommt alle bezahlten Anzeigen / bezahlten Beiträge aufgelistet:

Herbert Kickl Werbung auf Facebook
Herbert Kickl Werbung auf Facebook

Sehr interessant wird es, wenn man sich die Details zu den einzelnen  bezahlten Postings / bezahlten Beiträgen anzeigen lässt. Hier werden wirklich alle Details zu jeder einzelnen Anzeige offengelegt. Die Größe der Zielgruppe, die Anzahl der Einblendeungen, die Kosten, weiters Wo und Wem diese Werbeanzeige gezeigt wurde und einiges mehr…

Interessant auch die Gesamtausgaben, also wie viel Geld insgesamt von der jeweiligen Seite dafür bezahlt wurde, dass ihre Beiträge Facebook Benutzern angezeigt werden. So hat z.B. Herbert Kickl in den letzten 4 Jahren über 330.000,- Euro für seine Facebookseite ausgegeben, in der letzten Woche waren es 2639,- Euro:

Herbert Kickl Gesamtausgaben auf Facebook
Herbert Kickl Gesamtausgaben auf Facebook

Die Grünen auf Facebook
Die Grünen auf Facebook

Für alle die sich weiter informieren möchten, hier der Link zur Meta Ad Library von Facebook:
https://www.facebook.com/ads/library/

Viel Spaß beim Recherchieren!