Digital Austria Act

Der Digital Austria Act: Österreichs Weg zur digitalen Transformation

Austria Digital Superhero
Bild(er) von Alexander Floßbach und alan9187 (Pixabay)

Die digitale Revolution verändert Wirtschaft und Gesellschaft auf der ganzen Welt. Auch Österreich hat natürlich erkannt, dass es wichtig ist, an vorderster Front dieser Entwicklung zu stehen. Mit dem Digital Austria Act hat die österreichische Regierung eine Vision und einen Aktionsplan vorgelegt, um die digitale Transformation des Landes bis 2030 zu erreichen.

Ziel des Digital Austria Act

Die Hauptziele des Digital Austria Act sind die Förderung von Innovation und die Schaffung eines attraktiven Standortes für digitale Unternehmen und Talente. Die Vision ist es, Österreich bis 2030 zu einem der attraktivsten Orte für Innovationen zu machen.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung und der Unternehmen. Die Regierung versteht, dass die digitale Kompetenz der Schlüssel zur erfolgreichen Nutzung der Chancen ist, die die Digitalisierung bietet.

Die Strategie zur digitalen Transformation

Die Strategie zur digitalen Transformation, die der Digital Austria Act vorgibt, umfasst mehrere Schlüsselbereiche. Dazu gehören die Förderung von digitalen Fähigkeiten, die Entwicklung einer umfassenden Datenstrategie und die Sicherstellung der Cybersicherheit.

Förderung digitaler Fähigkeiten

Die österreichische Regierung hat erkannt, dass die Aus- und Weiterbildung von digitalen Fähigkeiten in den Unternehmen und bei den Mitarbeitern ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Transformation ist. Im Rahmen des Digital Austria Act werden daher verschiedene Initiativen gesetzt, um die digitalen Kompetenzen zu fördern.

Datenstrategie

Ein weiterer wichtiger Aspekt der digitalen Transformation ist die Entwicklung einer umfassenden Datenstrategie. Die Datenstrategie soll sicherstellen, dass Österreich die Chancen, die die Datenökonomie bietet, optimal nutzt und gleichzeitig den Schutz und die Kontrolle über die Daten der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

Cybersicherheit

Die Sicherheit der digitalen Infrastruktur und der Daten ist ein weiterer wichtiger Aspekt der digitalen Transformation. Der Digital Austria Act legt daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Cyberresilienz und sieht konkrete Maßnahmen und Fördermittel in diesem Bereich vor.

Die Rolle der Wirtschaftskammer Österreich

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der digitalen Transformation. Sie setzt bereits seit mehreren Jahren Initiativen, um die digitalen Fähigkeiten in den Unternehmen und bei den Mitarbeitern zu fördern.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAW) fördert die WKÖ Digitalisierungsprojekte wie das KMU.DIGITAL. Diese Projekte unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation.

Die WKÖ begrüßt den Digital Austria Act als wichtigen Schritt zur digitalen Transformation und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Der Weg zur digitalen Transformation

Die Umsetzung des Digital Austria Act ist ein Prozess, der mehrere Phasen umfasst. Nach dem Startschuss durch den Digital Austria Act ist es wichtig, dass die weiteren Phasen zügig angegangen werden.

Zu den weiteren Schritten gehören unter anderem die Fortsetzung und der Ausbau von KMU.DIGITAL sowie die Einrichtung von Digitalen Innovationshubs. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und mehr Unternehmen in die Lage zu versetzen, digitale Schlüsseltechnologien zu nutzen.

Der Digital Austria Act ist ein ambitionierter Plan zur Förderung der digitalen Transformation in Österreich. Mit diesem Gesetz hat die österreichische Regierung eine klare Vision und einen konkreten Aktionsplan vorgelegt, um Österreich bis 2030 zu einem der attraktivsten Standorte für digitale Innovationen zu machen.

Die erfolgreiche Umsetzung des Digital Austria Act erfordert nun die Zusammenarbeit aller Akteure – von der Regierung über die Wirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann Österreich das volle Potenzial der digitalen Transformation ausschöpfen und seine Position als attraktiver Standort für digitale Innovationen stärken.

Regulierungen für künstliche Intelligenz in der EU

Der AI Act: Eine Diskussion über neue KI-Gesetze in der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, eine bahnbrechende Gesetzgebung zu implementieren, die die weltweit erste ihrer Art sein wird – den AI Act. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und einen rechtlichen Rahmen für ihre Anwendung zu schaffen. In diesem Artikel gehen wir auf die Details dieses Gesetzesvorschlags ein und diskutieren seine potenziellen Auswirkungen.

european parliament building
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Künstliche Intelligenz: Eine kurze Einführung

Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, die die Fähigkeit von Maschinen widerspiegelt, menschenähnliche Eigenschaften wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Sie hat das Potenzial, viele Aspekte unserer Gesellschaft zu verändern, von der Art und Weise, wie wir arbeiten und lernen, bis hin zu unserer Interaktion mit der Welt um uns herum.

KI wird bereits in vielen Bereichen eingesetzt, von der Sprachsteuerung auf unseren Smartphones bis hin zu komplexen Algorithmen, die große Datenmengen analysieren und Muster erkennen, die für den menschlichen Verstand unsichtbar wären. Einige der bekanntesten Beispiele für künstliche Intelligenz sind ChatGPT, ein von Open AI entwickeltes Textgenerierungstool, und DALL-E, ein Bildgenerator, der auf der Grundlage von Textbeschreibungen Bilder erstellt.

Der AI Act: Ein Überblick

Der AI Act ist ein Gesetzesvorschlag der EU, der darauf abzielt, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung und Entwicklung von KI zu schaffen. Der Vorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz und legt Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen fest, die sich nach dem von der KI ausgehenden Risiko richten.

Der Gesetzesvorschlag unterteilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen, von Systemen mit “unzumutbarem Risiko”, die verboten werden sollen, bis hin zu Systemen mit “begrenztem Risiko”, für die minimale Transparenzanforderungen gelten sollen.

Unzumutbares Risiko: Verbotene KI-Anwendungen

Laut dem AI Act stellen bestimmte KI-Systeme ein unzumutbares Risiko dar und sollen daher verboten werden. Dazu gehören KI-Systeme, die als Bedrohung für Menschen gelten, wie etwa solche, die kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen fördern, oder solche, die zur Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen (so genanntes “soziales Scoring”) eingesetzt werden.

Hochrisiko-KI-Systeme: Besondere Anforderungen

KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte der Menschen darstellen, werden als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft. Diese Systeme müssen bestimmten Anforderungen genügen, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.

Zu den Hochrisiko-KI-Systemen gehören solche, die in bestimmten Produkten verwendet werden, die unter die Produktsicherheitsvorschriften der EU fallen, wie zum Beispiel Spielzeug, Luftfahrzeuge, Fahrzeuge, medizinische Geräte und Aufzüge.

Generative KI: Zusätzliche Transparenzanforderungen

Generative KI-Systeme, wie zum Beispiel ChatGPT, müssen gemäß dem AI Act zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung, dass der Inhalt von KI generiert wurde, und die Gestaltung des Modells, um zu verhindern, dass es illegale Inhalte erzeugt.

Begrenztes Risiko: Minimale Transparenzanforderungen

KI-Systeme, die ein begrenztes Risiko darstellen, sollten gemäß dem AI Act minimale Transparenzanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sollen es den Nutzern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Nutzer sollten darauf hingewiesen werden, wenn sie mit KI interagieren, insbesondere bei KI-Systemen, die Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren.

Innovation fördern, Rechte schützen

Der AI Act zielt darauf ab, sowohl Innovation als auch den Schutz der Rechte der Bürger zu fördern. Aus diesem Grund schlägt der Gesetzesvorschlag Ausnahmen für Forschungsaktivitäten und KI-Komponenten vor, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Bürger das Recht haben sollten, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen für Entscheidungen zu erhalten, die auf risikoreichen KI-Systemen basieren und ihre Rechte erheblich beeinträchtigen könnten.

Überwachung der Einhaltung des AI Act

Um die Einhaltung des AI Act zu überwachen, schlägt der Gesetzesvorschlag die Einrichtung einer EU-Behörde für künstliche Intelligenz vor. Diese Behörde wäre mit der Überwachung der Umsetzung des KI-Regelwerks betraut.

Nächste Schritte

Bevor die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes beginnen können, muss der Entwurf des Verhandlungsmandats vom gesamten Parlament gebilligt werden.
Die Abstimmung wird für die Sitzung vom 12. bis 15. Juni erwartet.

Schlussfolgerung

Der AI Act ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer regulierten Nutzung von KI in der EU. Der Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, sowohl Innovation als auch den Schutz der Grundrechte zu fördern und gleichzeitig das Risiko zu minimieren, das von KI-Systemen ausgeht. Es bleibt abzuwarten, wie der endgültige Text des Gesetzes aussehen wird und wie er in der Praxis umgesetzt wird. Was jedoch klar ist, ist, dass die Regulierung von KI ein wichtiges Thema für die nahe Zukunft ist und bleibt.

Dümmer geht’s nimma – SPÖ hat Namen vertauscht!

Andreas Babler ist neuer SPÖ-Parteivorsitzender

Andreas Babler
© Foto: Team Basis, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons

Nach den schon chaotisch erscheinenden letzten Tagen, Wochen, ja schon Monaten rund um die SPÖ und deren Vorsitz, schlägt nun die neueste Panne ein wie eine Bombe: Bei der Auszählung der Stimmen bei der Wahl zum neuen Vorsitzenden wurden offenbar die Namen vertauscht! Statt Hans Peter Doskozil ist nun doch Andreas Babler der neue Vorsitzende der Sozialdemokratische Partei Österreichs.
Ist schon vorher eine Stimme “verloren” gegangen (wurde dann als ungültige Stimme deklariert), sollen nun die Namen vertauscht worden sein. Das gab am Montag, den 5. Juni die Vorsitzende der Wahlkommission, Michaela Grubesa, in einer einberufenen Pressekonferenz bekannt. Andreas Babler erhielt die meisten Stimmen und ist somit SPÖ-Parteivorsitzender.
Bei der Suche nach der verlorenen Stimme wurde dieser unfassbare “Irrtum” aufgedeckt:
Der Fehler sei bei der Übertragung in eine Excel-Tabelle passiert.
Es handle sich daher um einen technischen Fehler.
So, Michaela Grubesa Vorsitzende der Wahlkommission…

Die Fragen die sich nun stellen sind:

Ist das SPÖ Chaos nun wirklich vorbei?

Muß ein neuer Parteitag einberufen werden, welcher Andreas Babler zum Parteivorsitzenden erklärt?

Muß es gar eine neue Wahl geben?

Eines ist jedenfalls sicher: Dies alles wird es Andreas Babler nun noch viel schwerer machen, die SPÖ aus dem tiefen Tal der Verzweiflung zu holen, die extreme Spaltung der Partei aufzuheben und wieder geeint in eine bessere Zukunft zu führen. Eine scheinbar unlösbare Mammutaufgabe liegt nun vor dem neuen Vorsitzenden Andreas Babler… ob es ihm bis zur nächsten Nationalratswahl gelingt, diese ehemalige Großpartei wieder auf einen gemeinsamen Weg zu bringen und vor allem das Vertrauen der Wähler zurück zu erlangen erscheint doch sehr fraglich.

Statement von Andreas Babler

Youtube Video von OE24.tv

Zum Weiterlesen:
Andreas Babler bei Wikipedia

ORF: Abstimmung doch gewonnen

Kronen Zeitung: Der SPÖ-Super-GAU – Namen wurden vertauscht: Babler ist Sieger!

Kurier: SPÖ-Ergebnis falsch: Babler doch Sieger, fordert aber erneute Auszählung

OE24.at: Unfassbare Panne bei Wahl: Babler ist SPÖ-Chef

Kleine Zeitung: Nach SPÖ-Abstimmung – Super-GAU bei Auszählung: Babler ist neuer SPÖ-Chef

FAZ: Neuer SPÖ-Chef Babler: Per Blamage an die Spitze

Spiegel: SPÖ vertut sich bei Vorsitzendenwahl – Andreas Babler soll neuer Chef werden

Puls24: Andreas Babler: Das ist der 13. SPÖ-Chef

EuroNews: Peinliche SPÖ-Wahl: Stimmen vertauscht – Andi Babler ist Parteichef